Unseren Gästen bieten wir zahlreiche Liegeplätze im Oldenburger Stadthafen und in unserer Hauptanlage auf der Buschhagenhalbinsel.
Der Stadthafen befindet sich im Herzen Oldenburgs unmittelbar an der beliebten Fußgängerzone. Hier finden Sie attraktive Einkaufsmöglichkeiten, zahllose Cafés und Restaurants, aber auch Theater und Museen.
Dieser Hafen ist von See kommend mit stehendem Mast zu erreichen. Falls man mit dem Segelboot die Möglichkeit nutzen möchte, in geschütztem Gewässer durch den Küstenkanal in die Ems und die niederländischen Reviere zu kommen, kann hier mit einem Mastenkran der Mast gelegt werden.
Auf der Buschhagenhalbinsel ist der OWV seit über 60 Jahren zu Hause. Hier liegen an der Anlage unmittelbar vor dem Huntesperrwerk überwiegend Motorboote. Eine Slipbahn ermöglicht das Zuwasserlassen trailerbare Boote. Und hier heißen wir Sie gern in unserem gemütlichen Clubhaus willkommen!

Ansprechpartner für unsere Häfen findet ihr hier: Ansprechpartner

Unsere Häfen

Der Oldenburger Wassersportverein verfügt über zwei Häfen. Den Stadthafen im ehemaligen Wendebecken des alten Oldenburger Hafens und den, ruhiger gelegenen, Hafen an der Buschhagen-Halbinsel.

Der Hafen Buschhagenhalbinsel mit dem Vereinsheim, den Bootslagerhallen, der Slipanlage mit 20Tonnen Winde und allen sonstigen für den Verein wichtigen Einrichtungen liegt nahe der Schleuse Oldenburg.

Vom Küstenkanal kommend biegt man nach Verlassen der Schleuse nach Steuerbord, von der Unteren Hunte kommend nach Passage der Cäcilienbrücke nach Backbord bei den drei roten Fahrwassertonnen in die Hunte ein. Nach Passieren der Steganlage des OYC erreicht man die im Grünen liegende Steganlage des OWV.
Keine Angst: wenn man nicht bei absolutem Niedrigwasser einfährt, ist es überall tief genug (ca. 1,20m bei Niedrigwasser). An mit Freischildern gekennzeichneten Plätzen kann festgemacht werden.
Für die Ausfahrt können auch große Boote hinter der Steganlage wenden.
An der Steganlage sind Wasser und Stromanschlüsse, WC und Duschen befinden sich im Vereinsheim.
Auf dem Gelände ist für unsere Gäste eine Grillhütte.
Ein kühles Getränk kann auf der Terrasse unsere Vereinsheimes (Öffnungszeiten beachten) genossen werden.
Supermarkt, Bäckerei, weitere Gastronomie, Tankstelle, Apotheken und Ärzte sind in maximal 800 m Entfernung erreichbar.
Für den Treibstofftransport ist ein Transportwagen vorhanden. Vereinsmitglieder sind bei Transport und anderen Problemen mit Sicherheit auch behilflich.
Zur Oldenburger Innenstadt sind es am Ufer der Hunte entlang und dann über die Cacilienbrücke ca. 10 Min. Fußweg.

Im Stadthafen liegt zentral, am Ostrand der Oldenburger Innenstadt. Segler können den Hafen mit stehendem Mast von der Weser kommend, über die Hunte, erreichen.
Für die evtl. Weiterfahrt über die Kanäle kann am Mastenkran der Mast gelegt, bzw. für den Weg zur Weser wieder gestellt werden.
Festgemacht wird entweder in ausreichend großen Boxen mit Seitensteg, oder längsseits am neuen Mittelsteg (bis ca. 15 m Länge).
An den Stegen gibt es Stromanschlüsse und Wasserzapfstellen. Die Sanitäranlage (Dusche und WC) liegt in unmittelbarer Nähe, außerhalb der Steganlage.
Waschmaschine und Trockner gibt es leider nicht, es gibt aber in der Nähe einen Waschsalon.
Zur Fußgängerzone mit allen Möglichkeiten zum Shoppen, zum Flanieren, oder zum Besuch der zahlreichen Gastronomiebetriebe, sind es nur ein paar Minuten Fußweg (Gastronomie-Schwerpunkte sind der Lambertimarkt und die Wallstraße).
Auf dem Weg in die Stadt begegnet man auch einem Teil der Oldenburger Geschichte. Die Kaiserliche Post, der noch vorhandenen Zuckerspeicher, der alte Hafenkran, das Oldenburger Schloss, die Lambertikirche oder das Degodehaus liegen am Weg.
Das Horst Jansen Museum, das Naturkunde Museum, das Museum für Zeitgenössisch e Kunst und noch viel mehr liegen im Innenstadtbereich. Empfehlenswert sind auch unsere Kleinkunstbühnen "Wilhelm 13“ und das Theater "Laboratorium".

Im Übrigen hat Oldenburg die älteste flächendeckende Fußgängerzone Deutschlands. (seit 1967)

Wichtig für den Skipper und die Bordfrau: Eine Tankstelle mit allen gängigen Spritsorten liegt auf der anderen Hafenseite. Zum Supermarkt, Bäcker oder bei Gesundheitsproblemen zum nächsten Arzt ist es nicht weit. Auf jeden Fall kann unser Hafenmeister oder ein im Hafen anwesendes Vereinsmitglied mit Sicherheit weiterhelfen.

Links zu Oldenburg und Umgebung:

Ansteuerung

Von See über die Weser und Hunte kommend:
Unmittelbar südlich des Harrier Sandes zweigt die Hunte in südwestlicher Richtung von der Weser ab. Direkt nach Einfahrt in die Hunte liegt das große Huntesperrwerk, welches lediglich zu jeder vollen Stunde eine Fußgängerbrücke für kurze Zeit schließt. Motorboote können hier aber auch bei geschlossenem Zustand durchfahren.
Auf dem weiteren Weg zum Stadthafen des OWV müssen drei bewegliche Brücken passiert werden:

  • Eisenbahnbrücke in Elsfleth UKW-Kanal 73 “Elsfleth Bridge“
  • Klappbrücke Huntebrück UKW-Kanal 73 “Hunte Bridge“
  • Eisenbahnbrücke Oldenburg UKW-Kanal 73 “Oldenburg Bridge“

Zum Erreichen des Hafens auf der Buschhagenhalbinsel muss dann noch die Cäcilienbrücke Oldenburg UKW-Kanal 73 / Telefon 0441-503924 (Schleuse) passiert werden.
Hiernach biegt man bei den drei roten Fahrwassertonnen nach Backbord in die Hunte ein. Nach Passieren der Steganlage des OYC erreicht man die im grünen liegende Steganlage des OWV. Keine Angst, wenn man nicht bei absolutem Niedrigwasser einfährt, ist es überall tief genug (ca. 1,20m bei Niedrigwasser). An mit Freischildern gekennzeichneten Plätzen kann festgemacht werden. Für die Ausfahrt können auch große Boote hinter der Steganlage wenden.

Über den Küstenkanal kommend:
Kurz vor der Stadt Oldenburg muss zunächst die Schleuse Oldenburg UKW-Kanal 20 / Telefon  0441-503924 passiert werden. Hiernach biegt man bei den drei roten Fahrwassertonnen nach Steuerbord in die Hunte ein. Nach Passieren der Steganlage des OYC erreicht man die im grünen liegende Steganlage des OWV. Bei Weiterfahrt zum Stadthafen liegt dann noch die Cäcilienbrücke Oldenburg UKW-Kanal 73 / Telefon 0441-503924 (Schleuse).

Detailliertere Informationen zu den Brücken und Schleusen können den  Revierinformationen auf der Seite Links entnommen werden.

Liegeplatzanträge : Antragsformular (Gastlieger Antrag)

 

Liegegebühren - Gastlieger

Von unseren Gastliegern erheben wir ein nach Bootslänge gestaffeltes Liegegeld und eine Servicegebühr von 2,00 € pro Tag und Boot Die Höhe des Liegegeldes kann für Boote von 4 – 12 Metern Länge der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Für kleinere und größere Boote kann das tägliche Liegegeld mit der Formel angefangener Meter mal 1,00 € berechnet werden. Ab dem 8. und 15. Liegetag wird das Liegegeld jeweils um 25 % ermäßigt, so dass ab dem 8. Tag ein Liegegeld von 0,75 € pro Meter und ab dem 15. Tag ein Liegegeld von 0,50 € pro Meter fällig wird. Für Strom wird eine Pauschale von 1,50 € pro Tag erhoben. Das Wassergeld beträgt 1,00 € pro 100 l Wasser. Wasser kann in Absprache mit dem Hafenmeister oder dem Stegwart gebunkert werden.

Saison- bzw. Dauerliegeplätze

Sommersaison
In der Sommersaison können einige wenige Liegeplätze auch an Gäste vergeben werden. Interessenten bitten wir vorher – möglichst bis zum 15.03. eines Jahres – mit unserem Bootshauswart Kontakt aufzunehmen. Sommerliegeplätze werden ausschließlich für die Zeit vom 15.04. bis 15.10. eines Jahres vergeben, kürzere Zeiträume sind nach unseren sonstigen Liegegeldtarifen mit dem Hafenmeister direkt abzurechnen. Das Liegegeld ist abhängig von der Länge und der Breites des Bootes und berechnet sich wie folgt: L x B x 5,40 € pro m² x 6 Monate. Für Wasser und Strom wird eine monatliche Pauschale von 20,00 € erhoben oder über einen Stromzähler ermittelt und abgerechnet.

Wintersaison
In der Wintersaison können wir vereinzelt Stellplätze auf dem Vereinsgelände und Liegeplätze zur Überwinterung im Wasser an unserer Steganlage im Wendehafen anbieten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte ebenfalls an unseren Bootshauswart. Winterlagerplätze und Winterliegeplätze werden ausschließlich für die Zeit vom 15.10. eines Jahres bis 15.04. des nächsten Jahres vergeben. Das Liege- bzw. Standgeld ist abhängig von der Länge und der Breites des Bootes und berechnet sich wie folgt: L x B x 5,40 € pro m²  x 6 Monate. Die anfallenden Energiekosten sind zusätzlich pauschal oder über einen Stromzähler abzurechnen.

Wichtig!
Voraussetzung für die Vergabe eines Dauerliegeplatzes ist die Kennzeichnung des Bootes mit Name und Heimathafen sowie die Vorlage eines Versicherungsnachweises (Haftpflicht) für das Boot. Ein Dauerliegeplatz bzw. -lagerplatz kann nur mit einer verbindlichen, schriftlichen Vereinbarung zwischen dem OWV und dem Bootseigner in Anspruch genommen haben. Das Entgelt ist im Voraus zu zahlen. Die jeweilige Vereinbarung kann unter dem Unterpunkt Liegeplatzanträge als Datei heruntergeladen werden.


 

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