Gastlieger
Von unseren Gastliegern erheben wir ein nach Bootslänge gestaffeltes Liegegeld und eine Servicegebühr von
2,00 € pro Tag und Boot
Die Höhe des Liegegeldes kann für Boote von 4 – 12 Metern Länge der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Für kleinere und größere Boote kann das tägliche Liegegeld mit der Formel angefangener Meter mal 1,00 € berechnet werden.
Ab dem 8. und 15. Liegetag wird das Liegegeld jeweils um 25 % ermäßigt, so dass ab dem 8. Tag ein Liegegeld von 0,75 € pro Meter und ab dem 15. Tag ein Liegegeld von 0,50 € pro Meter fällig wird.
Für Strom wird eine Pauschale von 1,50 € pro Tag erhoben.
Das Wassergeld beträgt 1,00 € pro 100 l Wasser. Wasser kann in Absprache mit dem Hafenmeister oder dem Stegwart gebunkert werden.
Saison- bzw. Dauerliegeplätze
Sommersaison
In der Sommersaison können einige wenige Liegeplätze auch an Gäste vergeben werden. Interessenten bitten wir vorher – möglichst bis zum 15.03. eines Jahres – mit unserem Bootshauswart Kontakt aufzunehmen.
Sommerliegeplätze werden ausschließlich für die Zeit vom 15.04. bis 15.10. eines Jahres vergeben, kürzere Zeiträume sind nach unseren sonstigen Liegegeldtarifen mit dem Hafenmeister direkt abzurechnen.
Das Liegegeld ist abhängig von der Länge und der Breites des Bootes und berechnet sich wie folgt:
L x B x 3,60 € pro m² x 6 Monate
Für Wasser und Strom wird eine monatliche Pauschale von 20,00 € erhoben oder über einen Stromzähler ermittelt und abgerechnet.
Wintersaison
In der Wintersaison können wir vereinzelt Stellplätze auf dem Vereinsgelände und Liegeplätze zur Überwinterung im Wasser an unserer Steganlage im Wendehafen anbieten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte ebenfalls an unseren Bootshauswart.
Winterlagerplätze und Winterliegeplätze werden ausschließlich für die Zeit vom 15.10. eines Jahres bis 15.04. des nächsten Jahres vergeben.
Das Liege- bzw. Standgeld ist abhängig von der Länge und der Breites des Bootes und berechnet sich wie folgt:
L x B x 3,60 € pro m² x 6 Monate
Die anfallenden Energiekosten sind zusätzlich pauschal oder über einen Stromzähler abzurechnen.
Wichtig!
Voraussetzung für die Vergabe eines Dauerliegeplatzes ist die Kennzeichnung des Bootes mit Name und Heimathafen sowie die Vorlage eines Versicherungsnachweises (Haftpflicht) für das Boot.
Ein Dauerliegeplatz bzw. -lagerplatz kann nur mit einer verbindlichen, schriftlichen Vereinbarung zwischen dem OWV und dem Bootseigner in Anspruch genommen haben. Das Entgelt ist im Voraus zu zahlen.
Die jeweilige Vereinbarung kann unter dem Unterpunkt Liegeplatzanträge als Datei heruntergeladen werden.