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Segel- und Sportboot-Führerschein

Seemannschaft

Eine gesetzliche Führerscheinpflicht für Sportboote bestand zur Gründungszeit des Oldenburger Wassersportvereins noch nicht, doch wissbegierig waren die Mitglieder des jungen Vereins schon damals. Sie wollten Kenntnisse erwerben über geltende Verkehrsvorschriften auf Wasserstraßen, sich schlau machen im Bereich der Navigation, kurzum: Sie wollten ihr Wissen um die "Seemannschaft" erweitern.

Herr Winterberg von der Oldenburger Wasserschutzpolizei "verhalf" in der Anfangszeit durch Unterrichtserteilung im Vereinsheim zu den Prüfungen zum Standerschein.

Gesetzliche Führerscheinpflicht

1967 wurde die gesetzliche Führerscheinpflicht für Motorboote und 1974 auch für motorisierte Segelboote eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt war der Oldenburger Wassersportverein bereits selbst in der Lage, für seine Mitglieder die erforderlichen Schulungen durchzuführen und die Prüfungen zu organisieren.

Lernen im Verein

Unser Mitglied Uwe Hüer ist heute unser Ausbilder. Er ist der Mann, der unseren Leuten zu den gewünschten Segel- und Sportbootführerscheinen verhilft.

Funksprechzeugnis

Weiterführende Ausbildung, zum Beispiel zum Erwerb des Funksprechzeugnisses in englischer Sprache, kann vermittelt werden.



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